Psychotherapie für Privatversicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von Privaten Krankenversicherungen zumeist übernommen, wenn der Behandler ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut ist. Da es jedoch große Unterschiede hinsichtlich der vertraglichen Bestimmungen gibt, sollten Sie sich auf jeden Fall frühzeitig bei Ihrer Versicherung erkundigen, in welchem Umfang die Kostenübernahme in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt ist.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte haben ebenfalls Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten bei einem Psychologischen Psychotherapeuten.
Üblicherweise muß bei Privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt werden. Dies übernimmt der Psychotherapeut für Sie.
Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten
Da es sich bei meiner Praxis um keine vertragspsychotherapeutische Praxis handelt, kann ich nicht direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.
Für gesetzlich Versicherte gilt, dass im Rahmen des sogenannten Erstattungsverfahrens in begründeten Einzelfällen die Kostenübernahme für eine Behandlung in meiner Praxis möglich ist. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Therapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ohne eine kassenärztliche Zulassung, wenn ein Patient nachweisen kann, dass er innerhalb eines überschaubaren Zeitraums keinen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten bekommen kann.
Hinsichtlich dieser Möglichkeit berate ich Sie gerne und bemühe mich gegebenfalls um die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse.
Selbstzahler
Daneben besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie sich nicht um Formalitäten mit Versicherungen kümmern möchten oder wenn Sie Beitragserhöhungen bei einem Wechsel zu einer anderen Privaten Krankenversicherung vermeiden möchten. Leider führen psychotherapeutische Vorbehandlungen bei etlichen Privaten Krankenversicherungen im Falle eines Neuvertrages zu höheren Beitragssätzen, so dass es in manchen Fällen (gerade bei einer kurzen Psychotherapie) kostengünstiger sein kann, Behandlungskosten selber zu übernehmen.
Supervision
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Supervision und werden im Einzelfall ausgehandelt.
Coaching
Die Kosten für Coaching werden im Einzelfall verhandelt, orientieren sich aber an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung
Kosten für Paarberatung bzw. Paartherapie werden weder von gesetzlichen Kassen noch von privaten Versicherungen übernommen.
Für Paarberatung berechne ich 110,- EUR für eine Sitzung (50 Min.).
Die Kosten für ein einmaliges Beratungsgespräch (Einzelberatung) betragen 89,- EUR pro Sitzung (50 Min.)